Basisausbildung und Allgemeinmedizin-Ausbildung

Ausbildung zum Allgemeinmediziner/Facharzt

Nach dem Studium sind 9 Monate Basisausbildung zu absolvieren (min. 1 chirurgisches Fach + 1 internistisches Fach). Danach kann die Ausbildung zum Allgemeinmediziner  oder zum Facharzt begonnen werden. Mit dem Personalbüro kann man sich auch vereinbaren, auf andere Abteilungen zu rotieren, wenn man dahingehend interessiert ist.

Für die Basisausbildung ist das Ausbildungsheftchen auszufüllen. Dieses bekommt ihr bei Eintritt in das Klinikum von der Personalabteilung.  Es ist am Ende der Ausbildung zum Allgemeinmediziner oder Facharzt gemeinsam mit den Rasterzeugnissen bei der Ärztekammer abzugeben. Also im besten Fall über die 3 Jahre aufheben.

Für die Ausbildung zum Allgemeinmediziner müsst ihr für jede Abteilung ein Rasterzeugnis ausstellen lassen. Dieses könnt ihr über „Was ist los – Suche – „Rasterzeugnis“ oder im Mitarbeiter-Self-Service -> Formulare -> Ärzte -> 2. Seite -> Rasterzeugnis, ausdrucken. Es wird im Sekretariat der jeweiligen Abteilung abgegeben und ihr bekommt es entweder indirekt im Postfach oder direkt bei einem persönlichen Abschlussgespräch zurück.

 

Hier ein Überblick über die Zusammensetzung der Ausbildung für Allgemeinmedizin – sie besteht aus:

  • 9 Monate Innere Medizin
  • 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
  • 3 Monate Frauenheilkunde- und Geburtshilfe
  • 3 Monate Orthopädie und Traumatologie
  • 3 Monate Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • 3 Monate Wahlfach 1
  • 3 Monate Wahlfach 2
      • Wahlfächer zu jeweils 3 Monaten aus: Anästhesiologie und Intensivmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, HNO, Dermatologie, Neurologie, Urologie
  • Lehrpraxis: derzeit 6 Monate (insg. Ausbildungsdauer: 42 Monate)
    • für Ärzte mit Ausbildungsbeginn 01.06.2022: 9 Monate (insg. Ausbildungsdauer: 45 Monate)
    • für Ärzte mit Ausbildungsbeginn 01.06.2027: 12 Monate (insg. Ausbildungsdauer: 48 Monate)

 

FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN

  • Beginn 01.01.2026 (wer ab diesem Datum mit der Basisausbildung beginnt ist automatisch in der neuen Ausbildungsordnung)
  • Dauer: 5 Jahre (voller Umfang für Ausbildungsbeginn ab 01.01.2030, 4 Jahre ab 01.01.2026 und Erhöhung um 3 Monate in jedem darauffolgenden Jahr)
          • Basisausbildung: 9 Monate (bleibt gleich)
          • Sonderfach-Grundausbildung: 33 Monate
                  • 6 Monate in einer Lehrpraxis
                  • 6 Monate Innere Medizin
                  • 21 Monate andere Sonderfächer (inkl. max. 4 Monate Wahlfächer)
                  • Facharztausbildung – ÖGAM
          • Sonderfach-Schwerpunktausbildung:  6 Monate ab 01.01.2026 und Erhöhung um 3 Monate pro Jahr bis zum Endausbau von 18 Monaten ab 01.01.2030, ausschließlich extramural in einer Lehrpraxis.

Für AllgemeinmedizinerInnen, die in der alten Ausbildungsordnung ihre Ausbildung abgeschlossen haben, sieht der Entwurf 2 Möglichkeiten vor, den Facharzt für Allgemeinmedizin zu erwerben, nämlich entweder eine 24 Monate Tätigkeit als Allgemeinmediziner (in einer Vollzeitanstellung, bei Teilzeit dementsprechend länger; z.B. als Hausarzt, Sekundararzt aber auch Zeiten als Vertretungsarzt gelten) zu Absolvieren, oder die Absolvieren der Facharztprüfung.

 

 

Infos zu den Abteilungen

Link zur Ausbildungsordnung: Ärzte-Ausbildungsordnung 2015